Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften und die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft, ein Haifisch ohne Zähne - Ohne Maulkorb

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Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften und die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft, ein Haifisch ohne Zähne

 
 

Österreich ist ein Rechtsstaat mit einem umfassenden Gesetzbuch. Aber Justiz ist nicht gleich Justiz. Es gibt die Zivilgerichte, die für alle Streitverfahren zuständig sind, und es gibt die die Staatsanwaltschaften. Diese sind zuständig für alle Strafsachen. Ihnen obliegt die Anklageerhebung und die Ermittlungstätigkeit im Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften genießen keine Unabhängigkeit, sie sind hierarchisch organisiert und unterliegen dem Weisungsrecht der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizminister.

Das heißt im Klartext, daß auf Weisung "von oben" sowohl Ermittlungen als auch Verfahren eingestellt oder in der Warteschleife geparkt werden können. Und da ist auch schon die Schwachstelle, beziehungsweise das Schlupfloch für alle Jene, die in ein gutes Netzwerk eingebettet sind.

Aber jetzt kommt der Knalleffekt : dasselbe gilt auch für die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft. Österreich ist einer der wenigen Staaten, in denen auch die Institution, die gegen Korruption und Amtsmissbrauch antreten soll, politisch weisungsgebunden ist. Und das Traurigste : 2012 gab es einen Antrag der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft, diese Weisungsgebundenheit aufzuheben, wie es z.B in Deutschland und anderen europäischen Ländern schon lange der Fall ist.
Keine, wirklich keine Partei unterstützte diesen Antrag. Es entsteht der Eindruck von "Ablenkung und Show fürs Volk", damit hinter den Kulissen alles so bleibt, wies ist. Anruf genügt ....
Ein Schelm, der da was Böses denkt. Ein großer Schelm.




Die Korruptionsstaatsanwaltschaft - eine zahnlose Institution


 
 
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