Hauptmenü:
Österreich ist ein Rechtsstaat mit einem umfassenden Gesetzbuch. Aber Justiz ist nicht gleich Justiz. Es gibt die Zivilgerichte, die für alle Streitverfahren zuständig sind, und es gibt die die Staatsanwaltschaften. Diese sind zuständig für alle Strafsachen. Ihnen obliegt die Anklageerhebung und die Ermittlungstätigkeit im Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften genießen keine Unabhängigkeit, sie sind hierarchisch organisiert und unterliegen dem Weisungsrecht der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizminister.
Das heißt im Klartext, daß auf Weisung "von oben" sowohl Ermittlungen als auch Verfahren eingestellt oder in der Warteschleife geparkt werden können. Und da ist auch schon die Schwachstelle, beziehungsweise das Schlupfloch für alle Jene, die in ein gutes Netzwerk eingebettet sind.
Aber jetzt kommt der Knalleffekt : dasselbe gilt auch für die Antikorruptions-
Keine, wirklich keine Partei unterstützte diesen Antrag. Es entsteht der Eindruck von "Ablenkung und Show fürs Volk", damit hinter den Kulissen alles so bleibt, wies ist. Anruf genügt ....
Ein Schelm, der da was Böses denkt. Ein großer Schelm.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft -