Verkauft die Stadt Graz ein Anwesen gleichzeitig an 2 Käufer? - Ohne Maulkorb

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Verkauft die Stadt Graz ein Anwesen gleichzeitig an 2 Käufer?

 
 

Die Stadt Graz verkauft ein Anwesen gleichzeitig an 2 Personen.
Ein Anwesen mit 2 Käufern = 2x Geld für die Stadtkasse?
Oder: Vertrauen auf "das Recht des Stärkeren"?


Ein Hotelzimmer 2x zu vergeben, ein Haus an 2 Käufer zu verkaufen und dann mal abzuwarten was passiert, das sind Geschichten, die hört man von mafiaunterwanderten Ländern wie Sizilien oder auch aus der Zeit, als noch ein Netz von Warlords die Länder beherrschten.


Und jetzt ein aktueller Fall aus der Stadt Graz

Aus gegebenem Anlaß hier noch einmal ein Exra-Disclaimer:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, daß wir die Stadt Graz keinesfalls mit Zuständen wie in z.B. Sizilien in Verbindung bringen wollen (wir haben ja auch keine Zitronenbäume im Stadtpark) und die Hinweise auf den § 246 (sogenannter Mafiaparagraf, zuletzt in Österreich angewandt gegen den Tierschutzverein) lediglich Beispielfunktion haben, weil es sich da um eine gute, prägnante, für alle leicht verständliche und juristisch abgesegnete Zusammenfassung handelt. Ob diese Beispiele auch zutreffen, könnte natürlich auf Wunsch oder bei Bedarf von unabhängigen Gerichten geprüft werden.


Sachverhaltsdarstellung

Seit 1.1.2007 besteht ein Bestands- und Leasingvertrag mit Restwert und Kaufoption und ein im
Grundbuch eingetragenes Belastungs- und Veräußerungsverbot mit Fr. Dr. Zidek, die dort ein
Reittherapiezentrum errichten wollte.
Seit 2008 gibt es ein Gerichtsverfahren wegen der Höhe der zu bezahlenden Leasingraten: Von der GBG wurde zur Kaufpreisermittlung ein Gutachten vorgelegt, das die Grünflächen als Bauerwartungsland ausweist, notwendige Umwidmungen für Sondernutzung Therapie und Sport wurden von allen Seiten zugesagt. Der Kaufzweck war die Errichtung eines Reittherapiezentrums (Reittherapie ist Gewerbe, keine landwirtschaftliche Tätigkeit).
Nach Vertragsabschluß stellte sich heraus, daß diese Angaben von der GBG unrichtig waren, das gesamte Areal eine Land und Forstwirtschaft im Landschaftsschutzgebiet/Vorrangzone ist und es bereits vor Vertragsabschluß ein raumplanerisches Gutachten gab, in dem jede Umwidmung (sogar Sondernutzung Therapie und Sport) ausgeschlossen wurde. Die GBG hat Fr. Dr. Zidek sowohl dieses Gutachten als auch die Zusage über die Abtretung einer Aufschließungsstrasse mitten durch das Areal an den Harter Bürgermeister vorenthalten. 2008 klagte die Gemeinde Hart die Abtretung eines 4m breiten Streifens für eine Aufschließungsstrasse mitten durch das Areal ein und beruft sich dabei auf Zusagen der GBG an den Harter Bürgermeister. Durch die Forderungen nach Strasse und Bauland alarmiert, stellte der Naturschutzbund 2008 einen Antrag auf Erweiterung der auf dem Areal bereits bestehenden naturgeschützten Flächen, das Gutachten fiel positiv "höchst schützenswert" aus, das Unterschutzstellungsverfahren wird trotz Unterstützung durch die zukünftige Eigentümerin Fr. Dr. Zidek verschleppt und ist ebenfalls noch anhängig. Im Verfahren GBG gegen Fr. Dr. Zidek geht es um die Höhe der zu bezahlenden Leasing/Kaufraten, die GBG beharrt auf den vertraglich vereinbarten Raten für das Reittherapiezentrum, Fr. Dr. Zidek bezahlt die bedeutend niedrigeren Raten entsprechend den Schätzgutachten für eine Landwirtschaft und fordert die Preisanpassung auf den "wahren Wert". Das seit 2008 anhängige Verfahren ist noch in der 1. Instanz, die Zeugeneinvernahmen laufen noch, es ist kein Ende absehbar. Ja, und dann kommt gleich noch ein spannender Aspekt ins "Spiel". Der vertragserrichtende Notar, beauftragt und bezahlt um den Vertrag zu errichten und die Grundbucheintragung zu machen, hat leider die Grundbucheintragung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes sowie Vorkaufsrechtes nicht durchgeführt. Er hat es wohl vergessen, oder?
Nur zur Erinnerung: Dieser Notar, Herr Mag. Ruzsics ist der Schwiegersohn von Dr. Hermann Pucher, des Steuerberaters von Herrn Bgm. Nagl, Wirtschaftsberaters der Landes-ÖVP, bis zu seiner Zeugenaussage vor Gericht im Sommer 2012 auch Steuerberaters der Fr. Dr. Zidek. (Details siehe : "Zeugen der Stadt Graz" und "Schweigepflicht von Steuerberatern" )

Mitte August 2014 erhielt Fr. Dr. Zidek ein Schreiben vom Bundesdenkmalamt, daß die Liegenschaft an Herrn Ing. Hans Höllwart verkauft worden sei und der neue Eigentümer eine Besichtigung wegen Umbauarbeiten wünscht.
Der neue - zweite- Käufer ist nach Angaben der Behörde Herr Ing. Hans Höllwart, Vorstandsmitglied der Industriellenvereinigung Steiermark, Inhaber der SFL-AG  und fibag-AG. Hat er nicht gewußt, das das Anwesen bereits verkauft ist? Hat ihm das die Stadt Graz/GBG nicht mitgeteilt? Und selbst wenn sie ihm dieses Wissen vorenthalten haben, so ist er dennoch nicht ganz vom Kumpaneiverdacht freizusprechen: Als ein mit seiner SFL-AG international tätiger Investor und Geschäftsmann und ein mit der Stadt Graz durch mehrere Projekte (Smart City/fibag-AG/Solarpanneele) eng verbundener Geschäftspartner müßte es ihm bekannt sein, daß es auch sogenannte außergrundbücherliche Rechte gibt. Und um Herrn Dr. Rainer Hohenberg den gemeinsamen Anwalt der Gemeinde Hart, des Harter Bürgermeisters und der Frau Dr. Gießauf aus seiner Klagsschrift in der Sache "Straßenabtretung", zu zitieren: "Wenn er zumutbare Nachforschungen (Zeitunglesen, in der Gemeinde fragen, einmal hier an der Türe klingeln ...) angestellt hätte, dann hätte er es erfahren, auch wenn der Notar auf die Grundbucheintragung vergessen hat.


Was in dem ganzen Fall sehr auffällt

Die Stadt Graz/GBG verkauft eine ihrer Immobilien an eine Bürgerin und legt für die Kaufpreisermittlung ein Gutachten mit nicht der Wahrheit entsprechenden Inhalten (Bauerwartungsland) vor.
Sie informiert die Käuferin/Projektwerberin nicht über vorvertragliche Absprachen mit dem örtlichen Bürgermeister über Grundstücksabtretungen in das öffentliche Gut und über extra zum Zwecke der Vorlage für Projektwerber/Kaufinteressenten in Auftrag gegebene Raumordnerische Gutachten, die den Kaufzweck ausschließen.
Die Grundverkehrskommission bestätigt in ihrem Bescheid, daß das Areal für den bedungenen Zweck (Therapie und Sport) nicht verwendet werden darf, der Harter Bürgermeister macht die für das Therapiezentrum nötigen Umwidmungen (Sondernutzung Therapie und Sport) vor Zeugen von der Abtretung der ihm von der GBG ohne Wissen der Käuferin zugesagte Straßentrasse mitten durch das Grundstück abhängig.
Diese Straße würde einerseits durch ihren Verlauf das Projekt verunmöglichen und ruft gleichzeitig den Naturschutz auf den Plan. Eine Bürgerinitiative mit über 1000 Unterschriften wird schubladisiert. Die erwünschte Straßentrasse führt durch ein höchst schützenswertes Naturjuwel, das Gutachten für die Notwendigkeit der Unterschutzstellung ist positiv.
Das Gutachten soll auf Wunsch der GBG unter Berufung auf den Bürgermeister Mag. Nagl nicht veröffentlicht werden und an die "Bedürfnisse der GBG" (Aufschließungsstrasse für die Nachbarin und Baugrund) angepaßt werden.
Woher kommt es, daß die GBG im Jahr 2011 noch "Interessen" hat, wenn sie das Areal doch 2007 bereits an Fr. Dr. Zidek verkauft hat und diese mit dem Naturschutz ohne zusätzliche Forderungen einverstanden ist?
Die Käuferin Fr. Dr. Zidek bezahlt eine Rate in der Höhe, wie sie für den Wert der Landwirtschaft berechnet wurde und fordert eine Anpassung an den "wahren Wert" der Liegenschaft. Sie legt dafür 2 Schätzgutachten vor.
Die Preisanpassung wurde ihr bereits in außergerichtlichen Einigungsgesprächen durch Bgm. Nagl zugesagt, bisher aber nicht umgesetzt.
Die Zeugen, die die Haltung von Fr. Dr. Zidek bestätigen können, wurden bis zum 6. Prozessjahr noch nicht einvernommen. Es gibt aber auf Wunsch der Zeugen/Innen handschriftliche eidesstattliche Erklärungen, Tonbandaufnahmen und Aussagen vor dem Anwalt von Fr. Dr. Zidek die dem Gericht zum Teil bereits vorliegen.

Mitten in dieser sensiblen Zeit von mehreren anhängigen Streitverfahren verkauft die Stadt Graz/GBG still und leise das Anwesen noch einmal. Diesmal an einen Investor. Und die Dekmalschutzbehörde wird instrumentalisiert, um Besichtigungstermine für Herrn Ing. Höllwart zu erwirken.
Die Definition des Begriffes "Kumpanei" finden Sie im Kapitel "die schiefe Optik".




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