Über die unabhängigen Gerichte in Graz und über die Wahrheit in Zeugenaussagen - Ohne Maulkorb

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Über die unabhängigen Gerichte in Graz und über die Wahrheit in Zeugenaussagen

 
 

Nasreddin Hoca erzählt

Da trug es sich zu, im Jahre 2007 nach dem Herrn, daß eine Ärztin von der Stadt Graz ein Anwesen kaufte um ein Therapiezentrum für behinderte Kinder zu errichten.
Sie freute sich sehr, aber nicht lange, denn bald wurde von ihr gefordert, einen öffentlichen Weg in 4m Breite mitten durch das Areal an die Gemeinde Hart bei Graz abzutreten. Da sie das nicht wollte und die wohl unerwartete Starrköpfigkeit hatte, auf der Lastenfreiheit ihres Kaufvertrages zu beharren, wurde ihrer scheinbaren Langeweile mit Bauverfahren, Klagen und anderem Zeitvertreib abgeholfen. Die Begründung : "Kein Weg, kein Therapiezentrum." Da sie aber niemanden am Wandern hindern wollte, und Wandern an der frischen Luft gesund ist, errichtete sie an der Grundgrenze einen hübschen Waldwanderweg mit Holztreppen und Allem was dazugehört. Das freute die Grüne Gemeinderätin von Hart, es freuten sich die Wanderer, aber nicht die beiden Geschäftsführer der GBG (Grazer Bau und Grünland-Sicherungsgesellschaft), und auch nicht den Bürgermeister von Hart.
Die  "Grüne" Gemeinderätin hatte auch die Lösung für dieses Verhalten : Laut Aussagen des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung war dort eine Aufschließungsstraße für ein Bauvorhaben der Nachbarin geplant. Deshalb auch die für einen Wanderweg geforderte   ungewöhnliche Breite von 4m.
Der Naturschutzbund erfuhr von dem Plan, im Landschaftsschutzgebiet/Vorrangzone Straßen und Bauland zu errichten und stellte den Antrag auf Unterschutzstellung des gesamten Areals. Es wurde der Gutachter des Landes Steiermark, ein weisungsgebundener Beamter beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. In diesem Gutachten wurde das gesamte Areal als höchst schützenswert eingestuft. Der Gutachter wurde umgehend angewiesen, das unliebsame Gutachten unter Verschluss zu halten und an die "Bedürfnisse der GBG anzupassen". Das Gutachten kam über "Umwege" an die Öffentlichkeit, und so gab es mehrere Besprechungen mit dem Grazer Bürgermeister Mag. Nagl und seinem Team  ein neues Nutzungsprojekt nach den Vorgaben des Naturschutzes zu erarbeiten. Dieses fertige Projekt wurde dem Bürgermeister im September 2010 übergeben und mehrmals ausführlichst besprochen.
Bei einer der unzähligen Gerichtsverhandlungen war Herr Bürgermeister Mag. Nagl als Zeuge geladen und sagte unter Wahrheitspflicht aus, daß das Naturschutzgutachten negativ ausgefallen sei. Die anwesenden Prozessbeobachter riefen in den Saal, daß das "eine Lüge sei"  und brachten mit dem Protokoll dieser Aussage und anderen Beweismitteln eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Bürgermeister Mag. Nagl wegen "Falschaussage vor Gericht zugunsten Dritter" ein. Diese "begünstigten Dritten" sind in diesem Fall die, die von einer  Baugrundwidmung profitieren würden, also die GBG, die Nachbarin und ein "eventueller Bauträger".

Der weitere Verlauf. Der Fall wurde vom Anwalt zur Überprüfung an die unabhängige Oberbehörde übergeben. So eine Beurteilung könnte je nach Ansicht des Gerichtes z.B. auch "Rechtsbeugung" heißen.
Wir warten mit Spannung.


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