Klagsandrohung durch die Stadt Graz - Ohne Maulkorb

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Klagsandrohung durch die Stadt Graz

 
 


Stellungnahme zur Klagsandrohung durch Dr. Lippitsch im Namen der GBG vom 17.1.2014


1. Die Einsicht
, daß  es sich um kriminelle "sozusagen mafiöse" Machenschaften handelt, finde ich gut und richtig, jedoch ich unterstelle gar nichts, ich beschreibe nur die Fakten.

2. Betreffend "Mutmaßungen im Zusammenhang mit angeblichen Mordversuchen"
Von der Staatsanwaltschaft wurde nicht angezweifelt, daß es sich um Mordversuche handelte, sie sind also weder mutmaßlich noch angeblich, und schon garnicht  verworfen worden. Ganz im Gegenteil, ich erhielt psychologische und anwaltliche Prozessbegleitung vom Staat Österreich. Es wurde nur eben kein Täter ausfindig gemacht, aber es wurde auch kein Ermittlungsauftrag erteilt.  Das kann sich ja noch ändern ...

3. Betreffend : "Zusammenhänge zwischen den Zeilen": Was Leute zwischen den Zeilen lesen und verstehen, bestimmen einzig und alleine sie selbst. Und zwar mit ihrer Phantasie und oft auch mit ihrem Wissen, das manchmal über das Wissen der Schreiber hinausgehen kann.
Dieser Punkt ist besonders deshalb interessant, weil bisher keine näheren Details über diese Vorfälle im Internet stehen. Der Absatz über die Gerichtsverhandlung und die Anschläge gegen die Tiere ist noch nicht im Netz.
Vorab verraten möchte ich aber ein interessantes Detail :
Richtig ist, daß es eine Gerichtsverhandlung mit sehr ungewöhnlichen Fragen des Klagsvertreters an mich gab und einige Tage nach dieser Verhandlung kam es bereits zu den ersten Attentaten gegen meine Tiere. Genau gegen die Tiere, die beim Lokalaugenschein im Rahmen dieser Verhandlung gesehen und im Gerichtsprotokoll beschrieben wurden. Sehr genau beschrieben wurden, mit ihrem Standort, ihrem Marktpreis und ihrem Aussehen. Und noch etwas fällt mir in diesem Zusammenhang auf : Die Attentate passierten bevor das Protokoll überhaupt geschrieben und verschickt war. Und das alles steht auf den Zeilen, nicht dazwischen. Kein Kommentar.

4. Fr. Mag. Ott ist Gemeinderätin in Hart bei Graz. Sie ist volljährig, eigenverantwortlich und über die Vorgänge in ihrer Gemeinde gut informiert. Sie braucht keine Veranlassungen von Anderen um ihre Meinung zu vertreten.

5. Betreffend "Einflussnahme auf einen Amtssachverständigen um ein Gutachten an ihre (Anmerkung : gemeint ist damit die GBG)  Bedürfnisse anzupassen" Darüber wurde bisher noch nicht geurteilt, das bezieht sich wohl auf das Naturschutzverfahren, wo  es Aussagen des betroffenen Amtssachverständigen und des Geschäftsführers des Naturschutzbundes gibt. Da kann ich auch dem Wunsch nach einer Unterlassungserklärung nicht entsprechen. Diese Aussagen sind nicht von mir, ich zitiere nur die eidesstattlichen Erklärungen der Zeugen die bei Gericht eingebracht und als Beweismittel bereits angenommen wurden.  
Darüber  können Sie mehr auf den Seiten "Naturschutz ein Spielball der Mächte" und "Aussagen des Grazer Bürgermeisters" lesen und sich selbst ein Bild machen.
Verhandelt wurde darüber noch nicht. Aber auch das kann sich noch ändern.

7.  "Unrichtiges Gutachten" : Tatsache ist, daß in dem mir von der GBG vorgelegten Gutachten  Bauerwartungsland bewertet wurde wo Wald und Wiese im Landschaftsschutzgebiet/Vorrangzone ist und mir die Stellungnahme des Raumplaners vom Februar 2006 mit allen Nutzungseinschränkungen vor Vertragsabschluss verschwiegen wurde. Nicht mehr und nicht weniger.

8. Dem Herrn Anwalt der GBG ist unverständlich, warum ich niemanden bei meiner Aussage verdächtige : Er sollte eigentlich als Anwalt zwischen einer definitiven Verdächtigung die dann direkt in eine Anzeige mündet, die wiederum Beweispflicht nach sich zieht,  und dem Aufzählen von Fakten unterscheiden können. Auf die Frage des Beamten, mit wem ich gerade in Unfrieden lebe und wer von meinem Abgang profitieren könnte, zählte ich alle anhängigen Verfahren auf und da findet man die Herren und Damen als handelnde Personen  fein säuberlich im Protokoll aufgezählt. Und das ist keine Verdächtigung, sondern die wahrheitsgetreue Antwort auf eine Frage des ermittelnden Beamten.
Die Anspielung auf eine Verdächtigung kommt jetzt eher vom Herrn Anwalt der GBG.

8. Weil er mir unterstellt, daß ich Mißbrauch betreibe indem ich von meinem Bürgerrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe, stelle ich dieses Schreiben ebenfalls ins Internet und überlege mir, eine Umfrage zu starten. Dann werden wir sehen, wie die Mehrheit der Bürger das sieht. Diesem Urteil würde ich mich dann beugen.

9. Betreffend persönlichen Enttäuschungen und keinem Wahrheitsgehalt :
Die Enttäuschung kommt dann, wenn die Täuschung wegfällt, und das ist manchmal für die Wahrheitsfindung sogar sehr hilfreich.
Ob die auf "ohne-Maulkorb" getätigten Aussagen unrichtig oder irreführend sind, sollten Gerichte entscheiden.
Und besonders die Bürger/Innen, die entweder als Prozessbeobachter/Innen bei den Verhandlungen die Ohren spitzen oder eben auf "ohne-Maulkorb" die Protokolle lesen.


Zuletzt möchte ich noch einen großen Weisen und herausragenden Staatsmann zitieren :

"Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren, wenn du im Unrecht bist, kannst du Dir nicht leisten, sie zu verlieren."

Mahatma Gandhi



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